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| Definitionen des Begriffs "Naturalobligation":
- Verbindlichkeit, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden kann.
(Palandt, Einl. 15 vor 241)
- Abrede im gegenseitigen Vertrag, daß die Ansprüche einer Partei nicht klagbar sein sollen.
(Palandt, 138, 95)
- Der Spielschuld, Wettschuld jeder Art ist Klagbarkeit verwehrt;
Es würde aber, was bezahlt, vergebens rückbegehrt. (Grundriss des Bürgerlichen Gesetzbuches in Versen und Reimen, Dr. Anton Erdel, 2. Aufl., Mannheim 1925)
- natural obligation / unenforceable claim.
(Köbler, Rechtsenglisch; 2. Auflage, München 1997)
- Man kann, muß aber nicht.
(Thomas Diehl, MiniMeet 2000)
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Page last updated: 05.04.2011 |
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