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Definitionen des Begriffs "Naturalobligation":

  • Verbindlichkeit, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden kann.
    (Palandt, Einl. 15 vor 241)
  • Abrede im gegenseitigen Vertrag, daß die Ansprüche einer Partei nicht klagbar sein sollen.
    (Palandt, 138, 95)
  • Der Spielschuld, Wettschuld jeder Art ist Klagbarkeit verwehrt;
    Es würde aber, was bezahlt, vergebens rückbegehrt.
    (Grundriss des Bürgerlichen Gesetzbuches in Versen und Reimen, Dr. Anton Erdel, 2. Aufl., Mannheim 1925)
  • natural obligation / unenforceable claim.
    (Köbler, Rechtsenglisch; 2. Auflage, München 1997)
  • Man kann, muß aber nicht.
    (Thomas Diehl, MiniMeet 2000)



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Page last updated: 05.04.2011